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   OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20 (https://dejure.org/2020,40841)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 (https://dejure.org/2020,40841)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 (https://dejure.org/2020,40841)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, beide juris; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , beide juris).

    Danach steht der Hochschule grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 20, juris).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einer Probevorlesung einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorlesungen - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21, juris; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris).

    Diese für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitverfahren entwickelten und gefestigten Grundsätze gelten für hochschulrechtliche Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle gleichsam (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 30 ff., juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 1 B 347/19

    Beschwerde eines Beamten in einem Konkurrentenstreitverfahren; Besetzung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Das Festhalten dieser wesentlichen Punkte in einem Auswahlvermerk ist auch ausreichend (vgl. zu Auswahlgesprächen: OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 -, Rn. 17 und ausdrücklich zu Probevorlesungen: OVG Münster, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 B 347/19 -, Rn. 26, beide juris).

    Ebenso geht auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 B 347/19 -, Rn. 26 und 9, juris) davon aus, dass Auswahlentscheidungen zulässigerweise anhand von Probevorlesungen getroffen werden können, ohne eine Mindestanzahl zu problematisieren; in dem dort zu beurteilenden Sachverhalt fand ebenfalls nur eine Probevorlesung statt (.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Das gilt namentlich dann, wenn die Bewerber im Übrigen gleich geeignet erscheinen (OVG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, Rn. 8 ff., juris; vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 37 und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 49, beide juris).

    Bei der Beurteilung, ob Kenntnisse fundiert sind, handelt es sich um eine wertende Betrachtung des Dienstherrn, die ebenfalls nur eingeschränkt durch das Gericht überprüft werden kann (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - Rn. 19 f., juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Das gilt namentlich dann, wenn die Bewerber im Übrigen gleich geeignet erscheinen (OVG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, Rn. 8 ff., juris; vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 37 und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 49, beide juris).

    Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 49 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - Rn. 27, beide juris; vgl. zum Ganzen auch: OVG Münster, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, Rn. 20 ff., juris, mwN).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Das gilt namentlich dann, wenn die Bewerber im Übrigen gleich geeignet erscheinen (OVG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, Rn. 8 ff., juris; vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 37 und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 49, beide juris).

    Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 49 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - Rn. 27, beide juris; vgl. zum Ganzen auch: OVG Münster, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, Rn. 20 ff., juris, mwN).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rn. 14 und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 21 ff., beide juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, beide juris; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , beide juris).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Die Vorgaben eines Anforderungsprofils sind einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich, weil sich sonst der zulässige Bewerberkreis erweitern könnte, ohne dass mögliche Interessenten hiervon Kenntnis erhielten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - Rn. 6 ff., juris).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rn. 14 und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 21 ff., beide juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
    Der Inhalt und die Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils, also auch, ob die darin aufgeführten Merkmale konstitutiver oder lediglich fakultativer Art sind, muss durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierten Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, Rn. 22, juris, mwN).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 1381/17

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitbewerber bei Vergabe eines

  • VGH Bayern, 05.01.2012 - 7 CE 11.1432

    Berufung für Professur; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 1 B 1347/09

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung einer Stelle als Präsident des

  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617

    Besetzung einer Professorenstelle; hochschulrechtlicher Konkurrentenstreit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23

    Erfordernis einer externen Begutachtung von Bewerberinnen und Bewerbern für eine

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa hier die Entscheidung über die Einholung externer Gutachten - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21, juris zur Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber bzw. zur Bewertung dieser Probevorträge; vgl. zum Ganzen auch Beschlüsse des Senats vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris, und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6).

    Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, den maßgeblichen Bewährungsvorsprung im pädagogischen Bereich anhand nur einer Probevorlesung festzumachen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 20 ff).

  • VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Schließlich muss der Verlauf eines solchen Auswahlgesprächs einschließlich der Vergabe eventueller Teilbewertungen zumindest in gewissen Grundzügen aus vorliegenden Aufzeichnungen (z. B. Bewertungsbögen, Protokollen) und/oder aus dem Text der Begründung des abschließenden Vorschlags des Auswahlgremiums zu entnehmen sein, um so dem Gebot hinreichender Transparenz zu genügen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 - juris Rn. 9 ff.).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 - juris Rn. 9).

    So, wie die Auswahlentscheidung im Auswahlvermerk dokumentiert ist, ist für den Antragsteller nicht nachvollziehbar und überprüfbar, warum das Auswahlgremium dem Beigeladenen den Vorzug gegeben hat (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 11 mit weit. Nachw.).

  • VG Stuttgart, 30.06.2021 - 6 K 1377/20

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung einer Professorenstelle; Besorgnis der

    Eine weitere Möglichkeit ist jedoch die ausreichend ausführliche Begründung der Auswahlentscheidung in einem Auswahlvermerk (in diese Richtung auch OVG Schleswig-Holstein, B. v. 08.12.2020 - 2 MB 28/20 -, juris).
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